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AutorenbildMarlene Tilly

Legalise it - Cannabis

Ab dem 01.04.2024 ist der Konsum von THC, für Erwachsene zum Teil legalisiert.

Aber warum sagt man Cannabis- Teil- Legalisierung?

Ganz einfach, wenn es komplett legalisiert worden wäre hätten wir hier in Deutschland dann genauso wie in Holland z.B. Coffeeshops, Smartshops usw. .

Man könnte dann in einer Bar / Kneipe / Shop ... wie man es auch nennen mag ... legal sein Gras kaufen ohne dafür eine Strafe zu bekommen.


 

Ein Joint und Cannabis auf einem Stück Zeitschrift

 

Aber warum wird es legal? Was steckt dahinter?


Schon seit langem wurde für die Legalisierung von weichen Drogen gekämpft.

Am 23. Februar 2024 hat der Bundestag das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz (CanG)) beschlossen.


Bei der Abstimmung am 23. Februar haben alle Parteien außer CDU/CSU sowie die AfD für das Cannabisgesetz gestimmt. Also 6:2 sozusagen. Die Linken und die Grünen haben einstimmig für das Gesetz gestimmt. Also 113 Stimmen von den Grünen und 23 von den Linken. Pro Partei wurden jeweils 5 Stimmen nicht abgegeben.

Die SPD und die FDP, die Gruppe BSW sowie die fraktionslosen haben fast einstimmig für das Cannabisgesetz gestimmt.

Die CDU/CSU hat einstimmig gegen das Gesetz. Die AfD mit der größten Mehrheit dagegen.



 

Aber um was geht es der Bundesregierung? Was steckt dahinter?


  • den illegalen Cannabis-Markt einzudämmen,

  • die Qualität von Cannabis zu kontrollieren, die Weitergabe von verunreinigten Substanzen zu verhindern und damit zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen,

  • mehr für Aufklärung und Prävention zu tun

  • und den Kinder- und Jugendschutz zu stärken.


  • Aufklärung und Prävention zu Cannabiskonsum sollen gestärkt werden.



 

Eine reife Cannabisblüte kurz vor der Ernte

 


Was ist ab dem 1. April 2024 erlaubt?


  • Künftig sollen Erwachsene in begrenzten Mengen privat (bis zu drei Pflanzen) oder in nicht-gewerblichen Vereinigungen Cannabis anbauen dürfen. Über diese Anbauvereinigungen soll Cannabis an Erwachsene zum Eigenkonsum kontrolliert weitergegeben werden dürfen.

  • Der Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis soll künftig straffrei sein. Dies gilt für den öffentlichen Raum. Für den privaten Raum gilt die Grenze von 50 Gramm getrocknetem Cannabis.

  • Es soll ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und für Anbauvereinigungen geben.

  • Für Minderjährige bleibt der Besitz von Cannabis nach wie vor verboten.

  • Zudem bestehen Sonderregelungen für junge Erwachsene – mit geringeren Abgabemengen und reduzierten THC-Gehalten.

  • Es soll ein Konsumverbot von Cannabis in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr geben.


 


Was ist mit dem Jugendschutz?


  • Minderjährige dürfen Cannabis auch weiterhin weder erwerben noch konsumieren.

  • Cannabis an Minderjährige weiterzugeben, bleibt eine Straftat.

  • Cannabis soll nicht in Gegenwart von Jugendlichen konsumiert werden dürfen. Darüber hinaus soll es ein Konsumverbot in Sichtweite zum Beispiel von Schulen, Kinderspielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Sportstätten geben.

  • Minderjährige sollen Anbauvereinigungen nicht beitreten dürfen. An 18- bis 21-jährige Mitglieder darf in Anbauvereinigungen nur Cannabis mit einem begrenzten THC-Gehalt weitergegeben werden.

  • Es darf keine Werbung für Konsumcannabis oder für Anbauvereinigungen geben.

  • Es soll mehr Aufklärung und Prävention geben, unter anderem durch verstärkte Frühinterventionsprogramme für Minderjährige.

  • Eine speziell auf junge Menschen ausgerichtete Präventions- und Informationskampagne soll Kindern und Jugendlichen die Gefahren des Cannabiskonsums erklären.




 

Was ist mit den Altfällen an Strafen und von Häftlingen die wegen Cannabis verurteilt worden sind?


  • Antragsfrei müssen alle Haftstrafen erlassen oder gemildert werden.

  • Wenn Sträflinge für mehrere Verbrechen verurteilt wurden dann wird die Strafe geringer ausfallen.

  • Verurteilungen aufgrund von Cannabis sind nicht mehr zu vollstrecken und auch Geldstrafen müssen erlassen werden.


 

Nun möchte ich erwähnen das mein Bericht hier der aktuelle Stand vom 23.03.2023 ist. Teile des Gesetzes werden noch vom Bundesrat besprochen und sicher teilweise auch noch abgeändert. Also bitte in Zukunft schön die Nachrichten schauen um immer auf dem aktuellen Stand zu sein.

Ich selbst bin jetzt schon seit einigen Jahren eine Nichtkifferin. Bin aber trotzdem zufrieden mit der Endkriminalisierung von Cannabis und der Meinung das hätte schon viel früher passieren können.

Es muss nicht jeder meiner Meinung sein das ist mir so klar. Wenn du gegen die Endkriminalisierung bist dann schreib mir in die Kommentare warum du das findest.


Über ein rotes Herzchen und das teilen meines Blogeintrags würde ich mich sehr freuen.


Liebe geht raus, deine M4rl3 💝🫶

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